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   AG Siegburg, 24.11.2005 - 104 C 293/05   

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https://dejure.org/2005,23006
AG Siegburg, 24.11.2005 - 104 C 293/05 (https://dejure.org/2005,23006)
AG Siegburg, Entscheidung vom 24.11.2005 - 104 C 293/05 (https://dejure.org/2005,23006)
AG Siegburg, Entscheidung vom 24. November 2005 - 104 C 293/05 (https://dejure.org/2005,23006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des i.R.e. sogenannten Schenkkreis-Veranstaltung gezahlten Betrages wegen Sittenwidrigkeit der Vereinbarung eines solchen Schenkkreises; Ausnahme von der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 817 S. 2 BGB wegen Aushebelung des Schutzzwecks des § 138 Abs. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus AG Siegburg, 24.11.2005 - 104 C 293/05
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und entgegen der in vielen instanzgerichtlichen Entscheidungen vertretenen Auffassung scheitert der Bereicherungsanspruch der Klägerin auch nicht an § 817 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteile vom 10.11.2005, Az.: III ZR 72/05 und 73/05), worauf die Beklagte in der mündlichen Verhandlung hingewiesen wurde.
  • LG Bonn, 14.07.2004 - 2 O 30/04

    Rückforderung von im Rahmen eines sog. Schenkreises gezahlten Beträgen

    Auszug aus AG Siegburg, 24.11.2005 - 104 C 293/05
    Nach der zutreffenden und ständigen Rechtsprechung ist die Vereinbarung eines solchen Schenkkreises sittenwidrig und damit gemäß § 138 Absatz 1 BGB nichtig, da es sich um ein nach dem Schneeballprinzip aufgebautes Pyramidenspiel handelt, bei welchem es lediglich den an den oberen Stellen platzierten Mitspielern möglich ist, Gewinne zu erzielen, während die anderen Teilnehmer zwangsläufig verlieren (statt vieler: vgl. LG Bonn, Urteil vom 14.07.2004, Az.: 2 0 30/04).
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